Beantragung eines WPF (Prüfungsform: Mündliche Prüfung)
Abgabetermin im WS für das darauffolgende SoSe
• Bis 15.01. für das darauffolgende SoSe• Bis 15.06. für das darauffolgende WS
Aus organisatorischen Gründen werden nur Anträge berücksichtigt, die bis zu diesem Datum gestellt worden sind.
Mit „*“ gekennzeichnete Felder sind verpflichtend auszufüllen. Zudem ist zu jedem beantragten WPF mindestens eine Prüfungsform mit allen relevanten Angaben einzutragen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können berücksichtigt werden.
Hinweis:
Bei mündlichen Prüfungen ist mindestens eine Beisitzerin bzw. ein Besitzer erforderlich, wenn nicht zwei Prüfende die mündliche Prüfung durchführen. Die Prüfung ist zu protokollieren; § 7c Abs. 1 PO.